Abbrucharbeiten – dann sollte ein Gebäude angetragen werden

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Bei diesen Punkten kann ein Hauptauftragnehmer helfen Die Realisierung eines Bauvorhabens bringt die unterschiedlichsten Herausforderungen mit sich. Es gilt nicht nur Termine einzuhalten, das Beauftragen von Handwerkern oder aber die Organisation von Warenlieferungen sind ebenfalls sehr wichtig. Hilfe kann ein Hauptauftragnehmer mit sich bringen, welcher als professioneller Dienstleister engagiert werden kann.<br/><br/>In diesem Blog erfährst du, auf welche Art und Weise ein Hauptauftragnehmer hilfreich sein kann. In den einzelnen Artikeln wird im Detail aufgezeigt, welche Aufgaben und welche Rollen ein solcher Profi übernehmen kann und wie sich dies auf das zu realisierende Bauvorhaben auswirkt. Gespannt kannst du außerdem auf die Tipps sein, welche dir dabei helfen, den für deine Belange passenden Hauptauftragnehmer zu finden. Viel Erfolg bei der Umsetzung deines Bauvorhabens!<br/>

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Abbrucharbeiten, wie unter anderem Sägen, Bohren, Scherschneiden, Fräsen und Sprengen dienen dazu, Gebäudeteile oder ganze Bauten zu zerstören und abzutragen. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen diese Praxis sinnvoll ist.


Gründe für Abbrucharbeiten

Es soll etwas komplett Neues an der Stelle eines alten Gebäudes entstehen. Das Gebäude ist so baufällig, dass eine Sanierung nicht mehr rentabel wäre. Es befinden sich giftige Substanzen in den Baumaterialien oder das Gebäude wurde von Parasiten befallen. Es existieren viele gute Gründe, um ein Gebäude entfernen zu lassen. Ein Abbruch, auch unter den Bezeichnungen, Demolierung, Abriss oder Rückbau vorzufinden, ist auch dann geboten, wenn die Statik des jeweiligen Gebäudes nicht mehr stabil ist. Da besteht die Gefahr, dass das Gebäude einstürzt, was ein Risiko für alle Menschen darstellt, die sich darin oder in der Nähe aufhalten. Der häufigste Grund für Abbrucharbeiten ist jedoch, die Bereitstellung von Raum für etwas Neues, wie bereits zu Eingang erwähnt. Manchmal reicht hierfür auch eine Entkernung. Das bedeutet, es werden lediglich nicht tragende Bauelemente entfernt. Die Statik bleibt erhalten und kann für einen neuen Bau genutzt werden.


Sanierung oder Abbruch?

Ob es sich noch lohnt, ein altes Wohngebäude oder ein Bürogebäude zu sanieren, hängt von dem Zustand des Baus ab. Ist die Statik instabil, wurde Asbest in den Wänden festgestellt, befinden sich Würmer im Fehlboden, muss das Gebäude komplett abgetragen werden. Dann spricht man auch von dem konstruktiven Abbruch. Dabei wird der Bau komplett entfernt. Aber selbst ohne beschädigte Statik und giftige Substanzen: Eine umfangreiche Sanierung kann ganz schön ins Geld gehen. Viele Hauseigentümer unterschätzen diese Kosten. Um einen Überblick über die möglichen Sanierungskosten zu erhalten, sollte man einen unabhängigen Gutachter beauftragen. In vielen Fällen ist es nämlich preiswerter, ein Gebäude zu entfernen und auf dem Grundstück neu zu bauen, als in die Sanierung zu investieren. Und in einigen Fällen ist es zudem nicht sicher, ob eine aufwendige, teure Sanierung noch zu den gewünschten Ergebnissen führt. Auch da gilt es, sorgsam abzuwägen.


Ist ein Gebäudeabriss legal?

Generell ist es gesetzlich erlaubt, Gebäude zu zerstören und abzutragen. Die Entscheidung darüber obliegt den Besitzern, es sei denn, es handelt sich um historische, denkmalgeschützte Bauten. Dann sind besondere Genehmigungen einzuholen. In vielen Fällen ist ein Abbruch gar nicht gestattet. Diese Bauten sollen nämlich für die Nachwelt erhalten bleiben, ganz gleich wie unrentabel eine Sanierung sein mag. Hier geht es um den historistischen Wert. Dass ein Gebäudeabriss grundsätzlich erlaubt ist, heißt nicht, dass jeder Inhaber mit dem Sprengen auf dem eigenen Gelände beginnen darf. Abbrucharbeiten müssen stets von qualifizierten Bauunternehmen durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Menschen zu Schaden kommen. Auch Schäden an Nachbargebäuden und an in der Nähe abgestellten Fahrzeugen gilt es zu vermeiden. Und falls doch etwas schiefgehen sollte, verfügen die Bauunternehmer über spezielle Haftpflichtversicherung für den Bau.

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